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Abschnitt 11.6 - 11.6 Brandalarm

Wenn eine Brandmeldung in der Brandmeldezentrale des Betriebes eingeht, muss der Anwesende unverzüglich eine Vielzahl von Aufgaben erledigen, z.B.:

  • die Feuerwehr alarmieren

  • den Alarm innerbetrieblich weiterleiten

  • maschinelle Anlagen stillsetzen lassen

  • Brandschutztüren schließen lassen

  • Rauch- und Wärmeabsaugeinrichtungen öffnen lassen

  • Löschanlagen einsetzen lassen

  • Anfahr- und Rettungswege freihalten lassen

  • Feuerwehr einweisen

Diese Tätigkeiten erfordern viel Zeit, während sich der Brand weiter ausbreitet. Eine automatisierte betriebliche Meldezentrale

  • stellt einen direkten Anschluss der Brandmelder an die Meldezentrale der zuständigen Feuerwehr her

  • leitet die erforderlichen Maßnahmen gleichzeitig und ohne Einschaltung anderer Personen ein

Eine derartige Anlage wirkt sich nicht nur im Brandfall günstig aus. Sie führt außerdem zur Prämiensenkung bei der betrieblichen Brandversicherung.

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Bild 11-10: Feuerwehr- und Rettungsleitstelle