TRD 403 - TR Dampfkessel 403

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Abschnitt 5 TRD 403 - Aufstellung im Freien (1)

LS 5.1 Die Dampfkesselanlage muß in geeigneter Weise gegen den Zutritt Unbefugter gesichert sein.

LS 5.2 Die für die Sicherheit der Dampfkesselanlage erforderlichen Ausrüstungsteile müssen gegen schädliche Witterungseinflüsse geschützt sein.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)