DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 11.1 - 11.1 Prüffrist

Wasserführende Armaturen sind alle 12 Monate einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen.

Bei Bedarf (z. B. nach einer Reparatur, bei Zweifeln an der Betriebssicherheit, bei Undichtigkeiten) ist durch eine befähigte Person eine Belastungsprüfung durchzuführen. Dabei ist der Druck langsam zu erhöhen, bis der Mangel zu erkennen ist. Eine Druckerhöhung über Schließdruck ist nicht zulässig.