DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.13 - 3.13 Gerüste (Stellagen)

Auf Werften kommen aufgrund der Vielzahl von hochgelegenen Arbeitsplätzen häufig Gerüste, oft auch unter der branchenüblichen Bezeichnung Stellagen, zum Einsatz. Neben Standgerüsten sind auch Konsol- und Hängegerüste sowie fahrbare Arbeitsbühnen weit verbreitet. Der Baufortschritt der Schiffe erfordert an diesen Einrichtungen regelmäßig Anpassungen und Veränderungen.

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Abb. 29
Hängegerüste für Außenhautarbeiten

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Gerüste sind in der Regel die beste Möglichkeit, einen sicheren Arbeitsplatz in der Höhe zu gestalten. Dennoch können Ihre Beschäftigten durch unsachgemäße Benutzung oder mangelhafte Gerüste gefährdet werden. Mögliche Gefahren sind:

  • Absturz vom Gerüst oder innerhalb des Gerüsts

  • Umkippen oder Zusammenbrechen des Gerüsts

  • Versagen von Gerüstbelägen

  • Ausrutschen auf dem Gerüstbelag

  • Herunterfallende Gegenstände

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Ein Gerüst muss immer entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des Herstellers aufgebaut und zur Benutzung freigegeben werden. Beim Abweichen von der AuV (z. B. bei Einhausungen) ist von den für die Gerüstbauarbeiten verantwortlichen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern oder einer von ihnen bestimmten fachkundigen Person je nach Komplexität des gewählten Gerüsts ein Plan für Aufbau, Verwendung und Abbau zu erstellen.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Veränderungen von Gerüsten dürfen nur durch den Gerüstersteller erfolgen!

  • Ein Seitenschutz auf Gerüsten muss immer dreiteilig ausgeführt werden.

  • Achten Sie darauf, dass der horizontale Abstand zwischen Gerüst und Objekt nicht größer als 0,3 m ist.

ccc_3649_30.jpgTipp: Bei der Anpassung der Stellagen an die Schiffskontur hat sich die Verwendung individuell zugeschnittener Siebdruckplatten mit entsprechender Tragfähigkeit bewährt. Sie müssen fest mit dem Gerüst verbunden werden.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Aufstiege in den Hauptverkehrs- und Fluchtwegen als Treppen/Treppentürme ausgeführt werden. Leitern und deren zugehörige Öffnungen/Klappen sind häufig Ursache von Unfällen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Sind größere Höhenunterschiede zu überwinden, ist der Einsatz von Aufzügen unter ergonomischen und kalkulatorischen Gesichtspunkten empfehlenswert.

  • Veranlassen Sie, dass Beschäftigte eindeutig erkennen können, ob ein Gerüst zur sicheren Benutzung freigegeben ist. Nicht freigegebene Gerüste müssen deutlich gesperrt werden. Aufgrund der besonderen Bedingungen im Schiffbau hat es sich bewährt, regelmäßige Überprüfungen der Gerüste durch befähigte Personen stellvertretend für alle Gewerke durchführen zu lassen. Das kann durch werfteigene Beschäftigte oder vertraglich verpflichtete Dritte erfolgen. Die Dokumentation dieser Kontrollen und die Freigabe sind an den Hauptzugängen des Gerüstes auszuhängen.

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Abb. 30
Bauteile eines Gerüsts und deren Benennung

Konsol- und Hängegerüste

Kommen schiffbauliche Einrichtungen, wie Konsol- oder Hängegerüste, zum Einsatz, ist vorher die sicherheitsgerechte Konstruktion und Tragfähigkeit rechnerisch nachzuweisen und zu dokumentieren. Die maximal zulässige Belastung ist an der Einrichtung kenntlich zu machen. Analog zu anderen Gerüsten ist ein Prüf- und Freigabeverfahren festzulegen.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Achten Sie darauf, dass Konsol- oder Hängegerüste gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesichert sind. In der Vergangenheit verursachte das Verhaken von Lasten oder Anschlagmitteln bei Krantransporten schwerste Unfälle.

Kleingerüste und Fahrbare Arbeitsbühnen

Klein- und Fahrgerüste sind eine gute Alternative zu Leitern. Sie sind flexibel einzusetzen und bieten einen sicheren Standplatz.

  • Achten Sie bei der Bereitstellung solcher Arbeitsplätze auf eine sichere Aufstiegsmöglichkeit und einen vollständigen dreiteiligen Seitenschutz.

  • Rollen von Fahrgerüsten sind vor dem Betreten festzusetzen, stellen Sie sicher, dass Fahrgerüste nur dann bewegt werden, wenn sich keine Personen darauf befinden.

  • Das Anbringen von Hebezeugen am Gerüst ist verboten. Ausnahme: Die Aufbau- und Verwendungsanleitung lässt dieses ausdrücklich zu.

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Abb. 31 Fahrbare Arbeitsbühnen