Anhang 3 - Gefahrstoffinformationen
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Begasungsmittel
Die gängigsten Begasungsmittel sind Methylbromid, Sulfuryldifluorid, Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff, Ethylenoxid und Formaldehyd. Welches Begasungsmittel eingesetzt wird, hängt von dem gewünschten Bekämpfungsziel ab. Wird Holz als Ladegut, Verpackungsmittel und zur Ladungssicherung verwendet, ist meist Methylbromid anzutreffen. Hiermit lassen sich Holzschädlinge und die meisten Schimmelpilze sehr gut bekämpfen. In Deutschland ist die Anwendung von Methylbromid vollständig verboten. Neben den oben genannten und in Deutschland zugelassenen Begasungsmitteln werden international noch Carbonylsulfid, Chlorpikrin und Schwefelkohlenstoff als Begasungsmittel oder als Geruch gebender Bestandteil (Odorierungsmittel) eingesetzt. Diese Mittel sind in Deutschland nicht zugelassen.
Tabelle 1 enthält eine Zusammenstellung von Begasungsmitteln und ihrer Beurteilungsmaßstäbe. Neben der Stoffbezeichnung, der chemischen Formel (Spalte 1) und der zur Stoffidentifizierung festgelegten CAS-Nr. (Spalte 2) sind in Spalte 3 weitere mögliche Stoffbezeichnungen (Synonyme und Derivate) aufgeführt. Spalte 4 enthält dem TRGS-Regelwerk entnommene Beurteilungsmaßstäbe (AGW, ERB), wie sie üblicherweise zur Beurteilung einer Exposition an Arbeitsplätzen nach der TRGS 402 heranzuziehen sind. Spalte 5 enthält Angaben zum geeigneten Atemschutz.
Im Folgenden sind wesentliche Eigenschaften ausgewählter Begasungsmittel zusammengefasst. Auch werden Therapiemöglichkeiten für das ärztliche Personal aufgezeigt. Weitergehende Stoffinformationen enthält die GESTIS-Stoffdatenbank (http://www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-stoffdatenbank/index.jsp).
Phosphorwasserstoff (Phosphin)
Hauptaufnahmeweg: Atemtrakt.
Ausscheidung: Wird schnell abgeatmet.
Wirkung: Atemwegs- und Lungenschäden stehen im Vordergrund. Neurotoxizität. Schädigung von Herz, Leber und Nieren sind möglich. Oft keine sofortige Augenreizung oder Husten, Verzögerung bis zum Auftreten der Symptome (vor allem des Lungenödems) wurde beschrieben. Langzeitfolgen innerer Organe wurden beschrieben. Keine Kanzerogenität.
Therapie: Steroide inhalativ und systemisch.
Besonderheiten: Geruch nach Knoblauch oder faulem Fisch.
Brommethan (Methylbromid)
Hauptaufnahmeweg: Atemtrakt und Haut.
Ausscheidung: Ausscheidung überwiegend als CO2 mit Atmung, aber auch Harn und (weniger) Faeces.
Wirkung: Atemwegs- und Lungenschäden, typischerweise mit einer Latenz von Stunden auftretend. Hautreizungen bis zu Blasenbildungen. Sehstörungen. Neurotoxizität. Leber- und Nierenschäden. Neurotoxische Langzeitfolgen wurden beschrieben. Fragliche Kanzerogenität.
Therapie: Benetzte Hautpartien mit Wasser oder besser 5 %-iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung waschen. Nach Augenkontakt mit flüssigem oder dampfförmigem Brommethan wird ausgiebige Spülung mit 0,5 %-iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung oder Leitungswasser empfohlen. Danach Vorstellung beim Augenarzt zwecks symptomatischer Therapie
Besonderheiten: fast geruchlos, in höheren Konzentrationen süßlich riechend.
Blausäure
Hauptaufnahmeweg: Atemtrakt, auch Haut.
Ausscheidung: Bindung des Cyanids an Hämoglobin, daraus langsam freigesetztes Cyanid wird an Thiosulfat gebunden und als Thiocyanat über Niere ausgeschieden.
Wirkung: Lungenschäden. Hautreizungen. Unterbrechung des Stoffwechsels. Neuro- und kardiotoxische Symptome. Keine Langzeitschäden beschrieben. Keine Kanzerogenität.
Therapie: Benetzte Hautpartien mit Wasser reinigen, bei leichten Bewusstseinsstörungen 100 ml Natriumthiosulfat 10 % i.v., bei Bewusstlosigkeit vorher 4-DMAP 3 bis 4 mg/kg Körpergewicht i.v., Sauerstoffgabe. Antikonvulsiva.
Besonderheiten: Bittermandelgeruch.
Sulfurylfluorid
Hauptaufnahmeweg: Atemtrakt.
Ausscheidung: Abbau zu Fluorid und Ausscheidung über Niere
Wirkung: Wenig Reizwirkung. Toxisches Lungenödem. Neuro- und kardiotoxische Symptome. Keine Kanzerogenität. Hauterfrierungen nach Kontakt mit flüssigem Sulfurylfluorid
Therapie: Bei Hautkontakt ausgiebig duschen und mit Seife reinigen. Steroide inhalativ und systemisch. Fluoridausscheidung mit Furosemid fördern. Fluoridbestimmung im Harn und Blut zur Diagnostik/Verlaufskontrolle sinnvoll.
Besonderheiten: geruchlos.
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Industriechemikalien
Neben Begasungsmitteln können in Frachtcontainern weitere gasförmige Chemikalien in toxikologisch bedenklichen Konzentrationen nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um chemische Stoffe, die überwiegend aus den transportierten Produkten stammen. Sie werden allgemein auch als Industriechemikalien bezeichnet. Nachgewiesen wurden insbesondere die in Tabelle 2 aufgeführten Stoffe wie Ammoniak, Benzol oder 1,2-Dichlorethan. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu beachten, dass die Kennzeichnungs- und Umgangsvorschriften für Frachtcontainer die Belastung durch Industriechemikalien nicht abdecken.
Die Inhalte der Tabellenspalten entsprechen denen von Tabelle 1.
Weitere Gefahrstoffinformationen zu Industriechemikalien enthält die GESTIS-Stoffdatenbank.
Tabelle 1: Begasungsmittel
Begasungsmittel | |||||
---|---|---|---|---|---|
Bezeichnung Chemische Formel | CAS-Nr. | Synonyme und Derivate | Beurteilungsmaßstab | Atemschutz | |
ppm | mg/m3 | ||||
Brommethan CH3Br | 74-83-9 | Methylbromid Monobrommethan Methylbromür Brommethyl | 1 c) | 3,9 c) | Gasfilter AX, Kennfarbe braun |
Ethylenoxid C2H4O | 75-21-8 | 1,2-Epoxyethan Oxiran Dimethylenoxid Ethanepoxid Ethanoxid | 0,1 b) | 0,2 b) | Gasfilter AX, Kennfarbe braun |
Formaldehyd CH2O | 50-00-0 | Formalin Oxomethan Formylhydrat Ameisensäurealdehyd Ameisenaldehyd Methanal Methylaldehyd | 0,3 c) | 0,37 c) | Gasfilter B, Kennfarbe grau |
Hydrogencyanid HCN | 74-90-8 | Cyanwasserstoff Cyanide, z. B.:
| 1,9 c) | 2,1 c) | Gasfilter B, Kennfarbe grau |
Phosphorwasserstoff PH3 | 7803-51-2 | Phosphin Phosphide, z. B.:
| 0,1 a) | 0,14 a) | Gasfilter B, Kennfarbe grau |
Sulfuryldifluorid SO2F2 | 2699-79-8 | Sulfurylfluorid | o.A. | 10 a) | Atemschutzgerät: Isoliergerät, Keine Filtergeräte verwenden |
Quellen der Beurteilungsmaßstäbe:
Tabelle 2: Häufig auftretende Industriechemikalien
Gefahrstoff | |||||
---|---|---|---|---|---|
Bezeichnung Chemische Formel | CAS-Nr. | Synonyme und Derivate | Beurteilungsmaßstab | Atemschutz | |
ppm | mg/m3 | ||||
Ammoniak NH3 | 7664-41-7 | 20 a) | 14 a) | Gasfilter K, Kennfarbe grün | |
Benzol C6H6 | 71-43-2 | 0,06 b) | 0,2 b) | Gasfilter A, Kennfarbe braun | |
Trichlornitromethan CCl3NO2 | 76-06-2 | Chlorpikrin Nitrochloroform Mononitrotrichlormethan Klop Vomiting gas | 0,1 a) | 0,68 a) | Gasfilter A, Kennfarbe braun |
Chlormethan CH3Cl | 74-87-3 | Methylchlorid | 50 a) | 100 a) | Atemschutzgerät: Isoliergerät Keine Filtergeräte verwenden |
1,2-Dichlorethan C2H4Cl2 | 107-06-2 | Ethylenchlorid Ethylendichlorid Elaylchlorid Chlorethylen Etherinchlorid 1,2-DCE | 0,2 b) | 0,8 b) | Gasfilter A, Kennfarbe braun |
Kohlenstoffdioxid CO2 | 124-38-9 | 5000 a) | 9100 a) | Atemschutzgerät: Isoliergerät Keine Filtergeräte verwenden | |
Kohlenstoffmonoxid CO | 630-08-0 | 30 a) | 35 a) | Spezialgasfilter CO, Kennfarbe schwarz | |
Styrol C8H8 | 102-42-5 | 20 a) | 86 a) | Gasfilter A, Kennfarbe braun | |
Toluol C7H8 | 108-88-3 | 50 a) | 190 a) | Gasfilter A, Kennfarbe braun | |
Xylol (alle Isomere) C8H10 | 1330-20-7 | 100 a) | 440 a) | Gasfilter A, Kennfarbe braun |
Quellen der Beurteilungsmaßstäbe:
TRGS 900: "Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)"
TRGS 910: "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
Empfehlung der DFG: "MAK- und BAT-Werte-Liste 2013 der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe", Mitteilung 47, Wiley-VCH
TRGS 900: "Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)"
TRGS 910: "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
Empfehlung der DFG: "MAK- und BAT-Werte-Liste 2013 der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe", Mitteilung 47, Wiley-VCH