DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung

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Abschnitt 1 - 1 Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?

Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten für Sicherheit und Gesundheit verfasst, die den Alltag in Unternehmen und Einrichtungen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie ehrenamtlich Tätigen liegen.

DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihren Betrieben und Einrichtungen. Als Unternehmerinnen und Unternehmer können Sie auch andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.

An wen wendet sich diese DGUV Regel?

Mit dieser DGUV Regel für die Branche "Kindertageseinrichtung" sind in erster Linie Sie als Träger von Kindertageseinrichtungen angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten - Beschäftigte sowie Kinder und ehrenamtlich Tätige - in ihren Kindertageseinrichtungen verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihren Einrichtungen, etwa Ihren Einrichtungsleitungen, Ihrer betrieblichen Interessensvertretung, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Präventionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Sie umfasst die wichtigsten Maßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele sowie ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in Ihren Einrichtungen für Ihre Beschäftigten, Kinder und ehrenamtlich Tätigen zu erreichen.

Diese Regel gilt nicht für Kindertageseinrichtungen, bei denen sich die Kinder ausschließlich in der freien Natur aufhalten und an kein festes Gebäude gebunden sind. Sie gilt ebenfalls nicht für Horte, für die die DGUV Regel "Branche Schule" heranzuziehen ist. Hinsichtlich der Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen bietet diese Regel jedoch eine Orientierung für die Kindertagespflege.