Abschnitt 4.3 - 4.3 Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen
Heftgeräte müssen so beschaffen und der Auslöser muß so angeordnet sein, daß der Heftvorgang nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann.
Unbeabsichtigtes Auslösen kann z. B. erfolgen durch Herabfallen, durch Anstoßen, durch Hängenbleiben beim Ablegen. |
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