DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

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Abschnitt 9.1 - 9.1 Gefährdungsbeurteilung

Der Unternehmer hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Damit sichergestellt werden kann, dass die Arbeitsmittel für die Tätigkeit bestmöglich geeignet sind, soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung von Arbeitsmitteln mit der Gefährdungsbeurteilung begonnen werden.

In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung des Lastenrades vom Lastenrad selbst und der Arbeitsumgebung ausgehen können. Dabei sind die Forderungen, welche sich aus dem staatlichen oder Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben, zu berücksichtigen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Bedingungen anzupassen.

Den Beschäftigten ist Gelegenheit an der Mitwirkung zu geben, so dass ihre Vorschläge und konkreten Erfahrungen in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einfließen können.

Zur Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist der DGUV Information im Anhang eine Mustergefährdungsbeurteilung beigefügt, die an die konkreten Verhältnisse anzupassen ist.