Abschnitt 6 - 6 Gefahrstoffe
Achtung bei Gefahrensymbolen!
Eigenschaften von Gefahrstoffen
Im Betrieb kommen Stoffe zum Einsatz, die in unterschiedlichen Graden gefährlich sind. Wenn Stoffe eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften haben, werden sie Gefahrstoffe genannt und mit entsrpechenden Symbolen versehen, die auf die Gefahr hinweisen.
sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich
ätzend, reizend
explosionsgefährlich, hoch entzündlich, brandfördernd, entzündlich, leicht entzündlich
sensibilisierend
krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
umweltgefährlich
Hinweis auf Verpackung
Ein Gefahrensymbol ist auf der Verpackung eines Gefahrstoffes abgebildet. Dort stehen auch die Hinweise auf die Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze), die zu beachten sind.
Auszubildende erhalten im Umgang mit Gefahrstoffen eine Einweisung durch die Vorgesetzten oder Ausbilder.
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung (nach Gefahrstoffverordnung)
T+ | T | Xn | Xi | C |
---|---|---|---|---|
Sehr giftig | Giftig | Gesundheitsschädlich | Reizend | Ätzend |
E | O | F+ | F | N |
Explosionsgefährlich | Brandfördernd | Hoch entzündlich | Leicht entzündlich | Umweltgefährlich |
Schriftliche Betriebsanweisung beachten
Für den Umgang mit den jeweiligen Gefahrstoffen gibt es schriftliche Betriebsanweisungen, die aus langjährigen Erfahrungen im Umgang mit Gefahrstoffen entstanden sind.
Persönliche Schutzausrüstungen benutzen
In der Betriebsanweisung steht auch, welche Schutzausrüstungen bei einem bestimmten Gefahrstoff erforderlich sind wie zum Beispiel "Atemschutz" bei giftigen Gasen.
So wenig und so kurz wie möglich
Während der Arbeit sollte die Gefahrstoffmenge am Arbeitsplatz und die Dauer des Umgangs damit so gering wie möglich gehalten werden, um einer Schädigung vorzubeugen.
Ottokraftstoff | enthält: Benzin, Benzolgehalt 0,1 - 1 % | ||||
---|---|---|---|---|---|
F+ | T | N | |||
Hoch entzündlich | Giftig | Umweltgefährlich | |||
Gefahrenhinweise: | |||||
R-Sätze | R12 | - | Hoch entzündlich | ||
R45 | - | Kann Krebs erzeugen | |||
R46 | - | Kann vererbbare Schäden verursachen | |||
R63 | - | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen | |||
R65 | - | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen | |||
R38 | - | Reizt die Haut | |||
R67 | - | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen | |||
R51/53 | - | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben | |||
S-Sätze | S2 | - | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen | ||
S23 | - | Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen | |||
S24 | - | Berührung mit der Haut vermeiden | |||
S29 | - | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen | |||
S43 | - | Im Brandfall Schaum, Trockenpulver, Kohlendioxid verwenden. Nie mit Wasser löschen | |||
S53 | - | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen | |||
S45 | - | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) | |||
S62 | - | Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen | |||
S61 | - | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen | |||
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