Abschnitt 1 TRD 451 - Geltungsbereich (1)
Diese TRD gilt für die Werkstoffe, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und Prüfung von einwandigen Druckbehältern zur Lagerung von unter Druck stehendem flüssigen Ammoniak für Dampfkesselanlagen. Sie gilt gleichermaßen für die Innenbehälter doppelwandiger Druckbehälter
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)