DGUV Information 211-041 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

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Abschnitt 3 - 3 Gestaltungsgrundsätze von Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen

Sicherheitszeichen sind bestimmt durch ihre geometrische Form, die Sicherheitsfarbe und das graphische Symbol. Die Systematik der Sicherheitszeichen ist dabei so aufgebaut, dass den Kombinationen von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe bestimmte Zeichenarten (z. B. Verbot oder Warnung) zugeordnet sind. Diese sind:

Zeichenartgeometrische FormSicherheitsfarbe
Verbotszeichenrundrot
Warnzeichendreieckiggelb
Rettungszeichenquadratischgrün
Brandschutzzeichenquadratischrot
Gebotszeichenrundblau

Dabei sind die Farbbereiche wie folgt definiert:

SicherheitsfarbeBezeichnung nach DIN 5381Bezeichnung nach
RAL 840-HR (seidenmatt),
RAL 841-GL (glänzend)
(bisher RAL-F 14)
RotKennfarbe DIN 5381 - RotRAL 3001 Signalrot
GelbKennfarbe DIN 5381 - GelbRAL 1003 Signalgelb
GrünKennfarbe DIN 5381 - GrünRAL 6032 Signalgrün
BlauKennfarbe DIN 5381 - BlauRAL 5005 Signalblau
WeißKennfarbe DIN 5381 - WeißRAL 9003 Signalweiß
SchwarzKennfarbe DIN 5381 - SchwarzRAL 9004 Signalschwarz

Auch in betrieblichen Dokumenten wie beispielsweise Betriebsanweisungen sind Sicherheitszeichen in den vorgeschriebenen Farben zu verwenden.

Beispiele für die Zuordnung von Farbe und Form unterschiedlicher Sicherheitszeichen zeigt die folgende Tabelle:

ccc_3503_20160401_001.jpg

Die Sicherheitsaussage eines Sicherheitszeichens kann durch ein Zusatzzeichen konkretisiert werden. Zusatzzeichen sind rechteckige, mit einem Symbol oder/und Text versehene Zeichen. Sie können weiß oder in der Farbe des Sicherheitszeichens sein. Sie können auf einem eigenen Träger unterhalb oder neben dem Sicherheitszeichen oder zusammen mit dem Sicherheitszeichen auf einem gemeinsamen Träger (Kombinationszeichen) angebracht werden.

Die entsprechend der gesetzlichen Grundlagen und Normen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gestalteten Sicherheitszeichen dürfen nur für Hinweise im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz und nicht zu anderen Zwecken, wie z. B. dem Schutz von technischen Bauteilen oder maschinellen Einrichtungen, verwendet werden.