DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie-Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2

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Abschnitt 3 - 3 Expositionsniveau bei branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Zur Ermittlung des Expositionsniveaus, das bei Anwendung branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen erreichbar ist, wurden die in der MEGA-Datenbank des IFA für den Bereich Keramische Industrie - Aufbereitung erfassten A-Staub-Messergebnisse im Datenzeitraum von 2004 bis 2014 ausgewertet. Danach ist durch Anwendung der beschriebenen branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen in der Regel ein Expositionsniveau von 2,78 mg/m3 erreichbar.

Arbeitsbereich/TätigkeitAnzahl BetriebeAnzahl MessdatenMessdaten < AGW [%]50 %-Wert90 %-Wert95 %-Wert
Aufbereitung (trocken und nass)2851.07774,70,592,152,78