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Abschnitt 6.1 - 6 Schutzmaßnahmen beim Umgang mit LWLKS

6.1 Allgemeine Regeln zum sicheren Arbeiten an und mit LWLKS

Unter Beachtung der folgenden Regeln darf bei Gefährdungsgraden 1 bis 3R im laufenden Betrieb gearbeitet werden.

Tabelle 3:
Regeln zum sicheren Arbeiten an LWLKS

Betrachten der
Faser
Nicht mit ungeschütztem Auge oder einem nicht anerkannten optischen Gerät auf Faserenden oder Steckerstirnflächen blicken.
Faserende nicht auf andere Personen richten.
Optische InstrumenteNur speziell ausgewählte oder angefertigte optische Instrumente mit Filter oder Dämpfung benutzen, bei Gefährdungsgraden größer oder gleich 1M oder 2M möglichst indirekte Sehhilfen (Kamera und Monitor, Schattenbildspleißgeräte) benutzen.
FaserendenOffene Faserenden abdecken (Spleißschutz, Klebeband), wenn nicht daran gearbeitet wird; offene Stecker mit Staubschutzkappen versehen.
FaserbändchenNur vom Sender abgekoppelte Fasern brechen.
Spezielles Bandspleißgerät verwenden.
MessleitungenDie optische Quelle als letzte anschließen und als erste trennen.
WartungNur nach spezieller Arbeitsanweisung durchführen.
ReinigungNur geeignete Methoden benutzen.
Änderungen am LWLKSNur mit besonderer Befugnis.
"board extenders"Leiterplatten-Adapter für das Arbeiten außerhalb der Gestelle nicht bei Karten mit optischen Sendern benutzen.
beschädigte SchilderBeschädigte oder fehlende Schilder melden.
SchlüsselschalterSchlüssel nur in Obhut autorisierter Personen aufbewahren.
TesteinrichtungenDie Laserklasse der Testeinrichtung muss dem Gefährdungsgrad des Standortes entsprechen.
WarnzeichenStandorte mit Gefährdungsgraden oberhalb 1M sind immer mit dem Laserwarnzeichen und dem Gefährdungsgrad zu versehen.