DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 13 - 13 Maßnahmen zum Explosionsschutz in Gasanlagen

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber Explosionsgefährdungen für Gasanlagen zu ermitteln. Liegen Explosionsgefährdungen vor, sind für die Anlage im Rahmen eines Explosionsschutzkonzeptes technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen (weiterführende Informationen hierzu z. B. in TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722). Die Beurteilung der Explosionsgefährdung als auch die Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz sind in einem Explosionsschutzdokument zu dokumentieren. Die grundlegenden Anforderungen an den Inhalt des Explosionsschutzdokumentes werden in § 6 Abs. 9 GefStoffV beschrieben.

Wichtige Inhalte betreffen:

  • Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen

  • getroffene Vorkehrungen, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes)

  • ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden

  • für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden

  • wie die Vorgaben zur Zusammenarbeit verschiedener Firmen umgesetzt werden und

  • welche Überprüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV durchzuführen sind

Hinweise für die Gliederung und den Inhalt eines Explosionsschutzdokuments gibt die DGUV Information 213 -106 "Explosionsschutzdokument", speziell für Gasanlagen finden sich Muster-Explosionsschutzdokumente in DVGW G 440 (M).