Abschnitt 13 - 13 Maßnahmen zum Explosionsschutz in Gasanlagen
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber Explosionsgefährdungen für Gasanlagen zu ermitteln. Liegen Explosionsgefährdungen vor, sind für die Anlage im Rahmen eines Explosionsschutzkonzeptes technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen (weiterführende Informationen hierzu z. B. in TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722). Die Beurteilung der Explosionsgefährdung als auch die Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz sind in einem Explosionsschutzdokument zu dokumentieren. Die grundlegenden Anforderungen an den Inhalt des Explosionsschutzdokumentes werden in § 6 Abs. 9 GefStoffV beschrieben.
Wichtige Inhalte betreffen:
Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
getroffene Vorkehrungen, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes)
ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden
für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden
wie die Vorgaben zur Zusammenarbeit verschiedener Firmen umgesetzt werden und
welche Überprüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV durchzuführen sind
Hinweise für die Gliederung und den Inhalt eines Explosionsschutzdokuments gibt die DGUV Information 213 -106 "Explosionsschutzdokument", speziell für Gasanlagen finden sich Muster-Explosionsschutzdokumente in DVGW G 440 (M).