TRD 506 - TR Dampfkessel 506

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Abschnitt 5 TRD 506 - Durchführung einer vorgezogenen Prüfung nach § 17 Abs. 2 DampfkV(1)(2)

Als sicherheitstechnisch besonders bedeutsame Teile einer Dampfkesselanlage sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel anzusehen: Trommeln, Abscheideflaschen, Einspritzkühler, Formstücke, bei Umlaufkesseln die untenliegenden Kesselwasserverteiler, hochbeanspruchte Bauteile nach TRD 508 mit Erschöpfungsraten e >= 60 % sowie Bauteile, die aufgrund von Feststellungen des Sachverständigen bereits einer verkürzten Frist für die innere Prüfung unterliegen.

Der Prüfumfang ist in Abstimmung mit dem Sachverständigen festzulegen.

(2) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)