Abschnitt 5 TRD 506 - Durchführung einer vorgezogenen Prüfung nach § 17 Abs. 2 DampfkV(1)(2)
Als sicherheitstechnisch besonders bedeutsame Teile einer Dampfkesselanlage sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel anzusehen: Trommeln, Abscheideflaschen, Einspritzkühler, Formstücke, bei Umlaufkesseln die untenliegenden Kesselwasserverteiler, hochbeanspruchte Bauteile nach TRD 508 mit Erschöpfungsraten e >= 60 % sowie Bauteile, die aufgrund von Feststellungen des Sachverständigen bereits einer verkürzten Frist für die innere Prüfung unterliegen.
Der Prüfumfang ist in Abstimmung mit dem Sachverständigen festzulegen.
Siehe jetzt BetrSichV
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)