Abschnitt 3.1 - 3 Begriffsbestimmungen
3.1 Mehlstaub
Als Mehlstaub wird im Folgenden ausschließlich Getreidemehlstaub bezeichnet, der im Backbetrieb bei Tätigkeiten mit Getreidemehl entsteht. Überwiegend handelt es sich hierbei um Weizen-, Roggen- und Dinkelmehl.