Abschnitt 1 TRGL 211 - Allgemeines (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Die baulichen Anforderungen an Stationen von Gashochdruckleitungen richten sich nach dem Bauordnungsrecht der Länder. Diese Technische Regel enthält ergänzende sicherheitstechnische Anforderungen.