Abschnitt 75 - Zu § 20 Abs. 1:
Solche Arbeiten sind z.B. Verwaltungsarbeiten, wie Lagerkartei führen; Kennzeichnen der Packstücke; Abstellen und Bereithalten zum Versand.
Solche Arbeiten sind z.B. Verwaltungsarbeiten, wie Lagerkartei führen; Kennzeichnen der Packstücke; Abstellen und Bereithalten zum Versand.