Abschnitt 9 - Zu § 3 Abs. 4:
Besondere Gefahren sind z.B.:
Beräumen einer Bruchwand,
Arbeiten vor Bruchwänden nach längeren und starken Frostperioden,
Abkippen von Materialien an Böschungen und Bruchwänden,
Arbeiten vor stark geklüfteten Wänden,
Arbeiten vor Bruchwänden mit ausgeprägten Störungs- und Rutschflächen.