DGUV Regel 101-025 - Richtlinien für tragbare Heftgeräte

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Verbindung zum Energieträger

Heftgeräte, die zum Anschluß an einen Energieträger bestimmt sind, müssen so eingerichtet sein, daß

  • sie vom Energieträger leicht getrennt werden können

    und

  • nach dem Trennen im Gerät keine Antriebsenergie mehr vorhanden ist.

Die Forderung nach leichtem Trennen vom Energieträger ist erfüllt, wenn bei Anschluß an ein Druckluftnetz Schnellkupplungen oder bei Anschluß an ein elektrisches Netz Steckvorrichtungen vorhanden sind.