Abschnitt 4 TRG 602 - Farbkennzeichnung (1)
- 1.
in halber Höhe der Flasche das der Anlage entsprechende Sicherheitszeichen mit dem Symbol "Flamme",
- 2.
auf der dem Sicherheitszeichen gegenüberliegenden Seite in einer Schrifthöhe von mindestens 5 mm in Großbuchstaben die Hinweise
- a.
bei einer Flasche ohne Sicherheitsventil:
VERWENDUNG NUR IM FREIEN ZULÄSSIG
NICHT DER SONNENBESTRAHLUNG AUSSETZEN - b.
bei einer Flasche mit Sicherheitsventil:
VERWENDUNG IN WOHNWAGEN UNZULÄSSIG
NICHT DER SONNENBESTRAHLUNG AUSSETZEN
4.1 Auf dem Behältermantel müssen wiedergegeben sein:
Die zusätzliche Beschriftung mit ähnlichen Hinweisen in anderen Sprachen ist zulässig.
Der Untergrund des Sicherheitszeichens und des umrandeten Schriftfeldes müssen in der Farbe Gelb (Farbton 1004 nach dem Farbtonregister RAL 840 R), das Sicherheitszeichen, die Schrift und die Umrandungen müssen in der Farbe Schwarz (RAL-Farbton 9005) ausgeführt sein.
4.2 Ober- und unterhalb der in Nummer 4.1 genannten Hinweise und Zeichen dürfen andere Hinweise und Zeichen nicht angebracht sein.
4.3 Die nach Nummer 4.1 vorgeschriebenen Zeichen und Texthinweise können durch Aufschablonieren oder durch Klebefolien aufgebracht werden. Die Zeichen, die Schrift und die Kunststoffe müssen ausreichend widerstandsfähig gegenüber Witterungseinflüssen und Betriebsbeanspruchungen sein.
Sicherheitszeichen "Flamme" für Campingflaschen | Abbildung zu Nummer 4.1 | ||
---|---|---|---|
Außendurchmesser des Behälters | Sicherheitszeichen | ||
Da | a | b | c |
<= 100 | 50 | 3 | 19 |
> 100 bis 400 | 100 | 6 | 38 |