§ 22 - Stellung des Zündbolzens
Viehschussgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.
Viehschussgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.