Abschnitt 1.3 BGI 5038 - 1.3 Personaleinsatz
Arbeitsaufgaben
Sie haben mit Ihren Ausbildern und allen anderen Beschäftigten die Aufgaben schriftlich vereinbart (in Arbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsbeschreibungen, ...) - zum Beispiel:
Verpflichtung zu sicherem und gesundem Arbeiten
Beteiligung an Lösungsmöglichkeiten für auftretende Probleme im Bildungsprozess oder in der Arbeitszeitgestaltung
Förderung des Sicherheits- und Gesundheitsbewusstseins der Lernenden
Gewalt- und Drogenprävention
Eignung
Sie sorgen dafür, dass die Ausbilder den Anforderungen entsprechend befähigt sind - zum Beispiel fachlich und persönlich geeignet, Qualifikationsnachweise, körperliche Eignung/arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - bei bestimmten Tätigkeiten wie Arbeiten im Lärmbereich. (§ 7 BGV A1)
Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse
Sie haben die Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Ausbilder und anderen Beschäftigten eindeutig festgelegt. Sie haben die Pflichten zur Erfüllung der Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schriftlich übertragen. (§ 13 BGV A1)
Informations- und Kommunikationswege
Sie legen die Informations- und Kommunikationswege (wer wen wann über was informiert) fest und vereinbaren mit den Ausbildern die Umsetzung.
Zielgespräche
Sie beziehen in die Zielgespräche mit den Ausbildern auch alle Maßnahmen zum sicheren und gesundheitsgerechten Arbeiten mit ein - zum Beispiel vorbildliches gesundheitsförderliches Verhalten, Aufgreifen von Sicherheitsthemen in der Ausbildung.
Interne Weiterbildung
Sie veranstalten interne Weiterbildungen. Nutzen Sie die Kompetenzen Ihrer Ausbilder - zum Beispiel zu neuen Arbeitsverfahren, neuen Bildungsinhalten, neuen didaktischen Methoden.
Weitere Informationsmaßnahmen
Sie ermöglichen Ihren Ausbildern die Information über neue Entwicklungen auch zum Thema Arbeitsschutz - zum Beispiel Fachtagungen, Kongresse, Fachgespräche, Messen. Sie haben festgelegt, wie die neuen Informationen an das gesamte Team der Ausbilder weitergegeben werden.
Weiterbildung
Sie haben den Bedarf und die Möglichkeiten für die Weiterbildung mit den Ausbildern und anderen Beschäftigten gemeinsam besprochen, festgelegt und ermöglichen ihnen diese. Sie können dafür auch die Aus- und Weiterbildungsangebote der VBG nutzen: www.vbg.de/seminare
Beschäftigungsbeschränkungen
Sie berücksichtigen die Beschäftigungsbeschränkungen für werdende sowie stillende Mütter und für Jugendliche.
(§ 3 MuSchG, § 22 JArbSchG)
Praxishilfen
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Wir haben festgelegt: |
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