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Abschnitt 4.1.13 - Aufbringen von Besatz

(1) Als Besatz dürfen nur geeignete Stoffe verwendet werden. Geeignet sind z.B. Lehm, PU-Schaum, Sand, Splitt bis 16 mm oder Wasserbesatzpatronen. Schnell erhärtende Stoffe wie Beton und Mörtel sind nicht geeignet.

(2) Für das Einbringen des Besatzes mit Ladestöcken gelten Abschnitt 4.1.3 Absätze 1 und 4 entsprechend. Auf Ladestöcke darf nicht geschlagen werden.

(3) Bei Sprengungen mit Pulversprengstoffen ist sofort nach dem Laden zum Schutz gegen Funken genügend nicht brennbarer Besatz aufzubringen.

(4) Beim Aufbringen von Besatz dürfen die Elemente der Zündanlage nicht beschädigt werden.