DGUV Regel 101-025 - Richtlinien für tragbare Heftgeräte

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Beanspruchung durch den Betrieb

Alle durch das Treibmittel beanspruchten Teile von Heftgeräten müssen so beschaffen sein, daß sie der stärksten Betriebsbeanspruchung standhalten.

Bei druckluftbetriebenen Heftgeräten sind z. B. Zylinder, Ventil und Griffstück durch das Treibmittel beansprucht. Die stärkste Betriebsbeanspruchung tritt bei dem vom Hersteller angegebenen zulässigen Betriebsüberdruck auf.