DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie-Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.2 - 4.2 Technische Maßnahmen

  • Minimierung der Abwurf- bzw. Fallhöhe von staubenden Materialien.

  • Räumliche Trennung des Aufbereitungsbereiches von weniger staubbelasteten Betriebsteilen.

  • Kapselung/Absaugung von Emissionsquellen (Zerkleinerungs- und Mischaggregate, Materialübergabestellen). Einhausungen oder Kapselungen müssen die Emissionsquelle möglichst dicht umschließen und dürfen keine Leckagen aufweisen, sie sind entsprechend zu optimieren bzw. instand zu setzen. Absauganlagen sind laufend an sich verändernde Verfahren und Materialdurchsätze anzupassen.

  • Absaugelemente sind an die Besonderheiten der Emissionsquelle anzupassen, so dass eine möglichst vollständige Erfassung des Staubes gewährleistet ist.

  • Gegebenenfalls Bedüsung von Abwurfstellen, Halden, Materialaufschüttungen, wenn eine Kapselung bzw. Absaugung nicht möglich oder nicht wirksam genug ist.