Abschnitt 5.13 - 5.13 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind hierarchisch aufgebaut. Sind Gefährdungen nicht zu vermeiden, müssen zunächst technische und organisatorische Maßnahmen gewählt werden, bevor persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ggf. ergänzend zum Einsatz kommen. Und auch hierbei ist dann eine Menge zu beachten.

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  • Haben Sie vor dem Einsatz von PSA alle Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Gefahren geprüft und ausgeschöpft?

  • Wird bei der Beschaffung von PSA besonders auf gute Schutzwirkung und geringe Behinderung bei der Arbeit geachtet?

  • Achten Sie bei der Auswahl auf niedriges Gewicht, Tragekomfort, Akzeptanz, Hautverträglichkeit, Reinigungsmöglichkeit und geringen Verschleiß?

  • Werden möglichst formschöne, modern aussehende PSA beschafft, da diese eher benutzt werden?

  • Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Auswahl und Erprobung von PSA mit ein?

  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter vor dem Einsatz von PSA ausführlich über deren richtige Benutzung und deren Schutzwirkung?

  • Sind alle Bereiche, in denen PSA vorgeschrieben sind, durch entsprechende Gebotszeichen gekennzeichnet?

  • Ist der problemlose und einfache Austausch bzw. die Neubeschaffung von PSA organisiert?

  • Halten Sie Ihre Mitarbeiter an, Verbesserungsvorschläge bei der Auswahl von PSA zu melden?

  • Überzeugen Sie sich regelmäßig davon, dass die vorgeschriebenen PSA auch konsequent benutzt werden?

  • Ermitteln Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern die tatsächlichen Gründe für das Nichtbenutzen von PSA?

  • Sind Sie und Ihre Führungskräfte beim konsequenten Benutzen von PSA ein Vorbild für Ihre Mitarbeiter?

  • Tragen Ihre Mitarbeiter zweckmäßige Arbeitskleidung, durch die keine zusätzlichen Gefahren entstehen?

Verdeutlichen Sie Ihren Mitarbeitern - insbesondere den Neulingen - den Zweck und Nutzen von PSA für Leben und Gesundheit. Binden Sie Ihre Mitarbeiter bei der Auswahl ein und unterweisen Sie diese über den richtigen Gebrauch. So erreichen Sie eine hohe Akzeptanz zum Benutzen von PSA und machen sich selbst das Leben leichter.

Weitere Informationen:

"Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190),

"Benutzung von Fuß- und Beinschutz" (BGR 191),

"Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (BGR 192),

"Benutzung von Kopfschutz" (BGR 193),

"Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194),

"Einsatz von Schutzhandschuhen" (BGR 195),

"Persönliche Schutzausrüstungen" (BGI 597-3)