TRGS 609 - TR Gefahrstoffe 609

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Abschnitt 5 TRGS 609 - Verwendung von Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate

Alle vier Stoffe haben mengenmäßig nie zu den bedeutenden Lösemitteln gehört. Methylglykol und dessen Acetat wurde 1985 in Mengen zwischen 1.000 und 10.000 jato, Ethylglykol und dessen Acetat in Mengen über 10.000 jato hergestellt. Sie werden aufgrund ihrer guten lösenden und lösungsvermittelnden Eigenschaften in zahlreichen Produkten der chemischen Industrie und der Lackindustrie eingesetzt. Dabei stand das Ethylglykol bzw. dessen Acetat weit im Vordergrund, wobei diese hauptsächlich in der Lackindustrie eingesetzt wurden, gefolgt vom Einsatz in der chemischen Industrie. Ethylglykol und Ethylglykolacetat werden als Lösemittel für Kunst- und Naturharze verwendet, und zwar insbesondere bei Emballagenlacke, und für Coil-coating. Auch im Druckfarbensektor und in der Kunststoffindustrie ist davon auszugehen, daß insbesondere die Ethylglykolverbindungen beispielsweise als Lösemittel für Harze bzw. als Zusatz zur Viskositätseinstellung für PVC-Plastisole nach wie vor eingesetzt werden. Ethylglykolacetat wurde in kosmetischen Mitteln in Konzentrationen bis 49,5 % eingesetzt.

Methylglykol wird primär noch in der chemischen Industrie eingesetzt, daneben in der Kunststoffindustrie und Beschichtungsindustrie. Auch in der Druckfarbenindustrie fand ein Einsatz als Lösemittel für dort verwendete Harze statt. Im Vordergrund der Verwendung in der chemischen Industrie steht der Einsatz als Zwischenprodukt für die Herstellung der jeweiligen Acetate, als Formulierungshilfsmittel für Pflanzenschutzmittel sowie als Lösemittel bei bestimmten Herstellungsverfahren.

Der nach Bekanntwerden der fruchtschädigenden Eigenschaften dieser Stoffe eintretende Substitutionsprozeß hat dazu geführt, daß die Verbindungen im Lacksektor in Konsumprodukten heute nicht mehr eingesetzt werden. Auch im Industrielacksektor werden nur noch sehr geringe Mengen an Methylglykol bzw. Methylglykolacetat eingesetzt. Die Einsatzmengen pro Jahr werden auf wenige Tonnen geschätzt. Ob und in welchem Umfang auch beim Einsatz in der chemischen Industrie eine Substitution stattgefunden hat, läßt sich mangels genauerer Informationen nicht beurteilen. Es ist jedoch davon auszugehen, daß in diesem Bereich ein Einsatz nach wie vor stattfindet.

Außer Kraft am 23. Juni 2022 durch die Bek. vom 16. Mai 2022 (GMBl S. 468)