TRD 452 - TR Dampfkessel 452

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Abschnitt 2 TRD 452 - Hinweise auf Verordnungen, Technische Regeln und Vorschriften (1)

(1) Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung - DruckbehV)

(2) Technische Regeln Druckbehälter (TRB)

  1. a.

    Ausrüstung der Druckbehälter
    TRB 401 Kennzeichnung
    TRB 402 Öffnungen und Verschlüsse
    TRB 403 Einrichtungen zum Erkennen und Begrenzen von Druck und Temperatur
    TRB 404 Ausrüstungsteile

  2. b.

    TRB 600 Aufstellung der Druckbehälter
    TRB 610 Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen

  3. c.

    TRB 700 Betrieb von Druckbehältern

  4. d.

    TRB 801 Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu §12 DruckbehV, Abschnitte 1, 2, 25, 27 und 34

  5. e.

    Einrichtungen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter
    TRB 851 Errichten
    TRB 852 Betreiben

(3) Technische Regeln Druckgase (TRG)

TRG 280 Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern

(4) Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften, insbesondere VBG 2 "Wärmekraftwerke" und VBG 61 "Gase"

Diese TRD enthält zusätzliche Anforderungen, die in den vorgenannten Verordnungen, Technischen Regeln und Vorschriften nicht enthalten sind.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)