DGUV Information 209-200 - Absauganlagen Konzeption, Planung, Realisierung und Betrieb

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

Absauganlagen im Sinne dieser DGUV Information sind Anlagen zur Erfassung, zum pneumatischen Abtransport und zur Abscheidung, einschließlich Zwischenlagerung, von in der Produktion anfallenden Rest- und Abfallstoffen mit gefährlichen Eigenschaften, die als Späne, Stäube, Rauche, Nebel, Dämpfe oder Gase auftreten oder freigesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Förderung von Feststoffen werden solche Anlagen häufig auch als Aspirations- oder Entstaubungsanlagen bezeichnet.

Als Absauganlagen gelten auch:

Niederdruck- (Gesamtdruckdifferenz < 0,5 bar) und Mitteldruckförderanlagen (0,5 bar < Gesamtdruckdifferenz < 1 bar) zum pneumatischen Transport von Stoffen zwischen Abscheider und Lagerbehälter (z. B. Späne-Förderanlagen in der Holz- oder auch Aluminiumwirtschaft)

Nicht als Absauganlagen im Sinne dieser DGUV Information gelten:

  • Hochdruckförderanlagen (Gesamtdruckdifferenz ≥ 1 bar) zur pneumatischen Förderung von stofflichen Gütern über größere Entfernungen,

  • alle Arten von Anlagen mit mechanischer Förderung von Stoffen über Schnecken, Kratzförderer, Elevatoren, etc.,

  • Anlagen zur Raumlüftung.

Diese DGUV Information behandelt zum Thema Absauganlagen:

  • die Konzeptionierung von Absauganlagen, die baulichen Anforderungen an die Anlagen(-komponenten) und deren technische Umsetzung,

  • die für die Planung zu definierenden Anforderungen an die Leistung von Absauganlagen, die Dimensionierung der Anlagen sowie die Erstellung aussagefähiger Hersteller-Angebote,

  • die Schritte der Realisierung von Anlagen im Einzelfall von der Vertragsgestaltung über die Montage bis zur Inbetriebnahme,

  • die notwendige Dokumentation und den sicheren Betrieb der Anlagen.

Die in dieser DGUV Information beschriebenen technischen Lösungen sind derzeit üblich und haben sich in der Praxis bewährt. Sie schließen im Einzelfall andere, ebenso sichere Lösungen nicht aus.