DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 7.1 - 7 Instandhaltung, Reparatur und Entstörung
7.1 Anmerkungen für eine sichere Instandhaltung

Arbeitsmittel, wie Maschinen und Anlagen, unterliegen einem steten Verschleiß, der zu Betriebsstörungen und zum Maschinenstillstand führen kann. Nutzt der Betrieb die Möglichkeiten einer "geplanten Instandhaltung", lassen sich die erforderlichen Arbeiten rechtzeitig ausführen und ungewollte Stillstandzeiten vermeiden. Häufig müssen Instandhaltungsarbeiten jedoch ungeplant ausgeführt werden und sind dann mit Herausforderungen und Zeitdruck verbunden, was wiederum für ein hohes Gefährdungspotenzial sorgt.

Das sollten Sie beachten:

Führen Sie Instandhaltungen geplant durch, sodass sich ein ausreichendes Zeitpolster ergibt und bilden Sie das Instandhaltungspersonal speziell für die wechselnden Tätigkeiten aus. Ordnen Sie die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zu. Die Gefährdungen müssen vor jedem Einsatz ermittelt und bewertet und die Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Informieren Sie das Instandhaltungspersonal über den Zustand der Anlage und weisen Sie auf gefährliche Inhaltsstoffe hin.

  • Arbeitsbereiche festlegen und kennzeichnen.

  • Sichere Standflächen schaffen.

  • Arbeitsbereiche gegen unbefugtes Betreten sichern.

  • Bereiche und Abläufe dem Fortschritt der Instandhaltungsarbeiten anpassen.

  • Geeignete Werkzeuge zur Verfügung stellen.

  • Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.

Berücksichtigen Sie bereits beim Kauf einer Anlage die Instandhaltungsbelange und achten Sie auf leicht zugängliche und auswechselbare Verschleißteile. Außerdem ist es von Vorteil, Anlagen mit bereits im Betrieb eingesetzten Bauteilen anzuschaffen. Achten Sie darauf, dass Aggregate und Bauteile mit Hilfsmitteln (z. B. Kran) transportiert werden können und leicht zugänglich sind. Kennzeichnen Sie die Prozessmedien (Leitungen, Anschlüsse, Behälter) eindeutig und achten Sie auf die Beschreibung in der Betriebsanleitung. Für die spätere Instandhaltung einer Anlage sollten bereits im Vorfeld die Platzverhältnisse stimmen.

Bei Beauftragung von Fremdfirmen:

  • Schutzmaßnahmen vertraglich festlegen, vor Ort abstimmen und auf Wirksamkeit prüfen.

  • Eine aufsichtführende Person benennen.

  • Fremdpersonal in alle unternehmensspezifischen Besonderheiten (Alarmierung, Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege etc.) unterweisen.

  • Arbeitsabläufe koordinieren.

  • Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung nur durch Elektrofachkräfte ausführen lassen.

  • Kontrollierte Übergabe der instand gesetzten Maschinen und Anlagen an den Auftraggeber oder die Auftraggeberin gewährleisten.

Stellen Sie vor dem Betreten der stillgesetzten Anlage sicher, dass alle betroffenen Beschäftigten ein eigenes, persönliches Schloss zum Sichern gegen Wiedereinschalten der Anlage benutzen - das ist eine "Lebensversicherung".

Weitere Hinweise finden Sie in der DGUV Information 209-015 "Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen" sowie in der TRBS 1112 "Instandhaltung". Eine Arbeitshilfe mit Text-Bausteinen für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen" befindet sich im Anhang 2.