TRB 404 - TR Druckbehälter 404

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Abschnitt 10 TRB 404 - Leckanzeigegeräte (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Leckanzeigegeräte für Druckbehälter zum Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten müssen Undichtheiten der Behälterwandung oder Undichtheiten von Doppelwandsystemen anzeigen.

Leckanzeigegeräte umfassen alle erforderlichen Anlagenteile, die zur Leckerkennung notwendig sind. Leckschutzauskleidungen, Leckanzeiger und Leckanzeigemedien sind bei der Beurteilung der Leckanzeigegeräte zu berücksichtigen.

Leckanzeigegeräte für Druckbehälter zum Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten müssen eine wasserrechtliche Bauartzulassung oder ein baurechtliches Prüfzeichen haben.