DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Hakenleitern

Die Prüfung gilt auch für noch vorhandene Hakenleitern nach zurückgezogener DIN 14710 und für Hakenleitern mit starrem Haken.

4.3.1 Prüfanordnung

Zur Überprüfung des Hakens die Leiter in der Hakenmitte senkrecht einhängen und in der Mitte der untersten Sprosse mit 150 kg belasten (siehe Abbildungen 5 und 6).

Belastungsdauer: ca. 60 Sekunden.

Um eine Beschädigung der Sprosse zu verhindern, ist diese durch eine etwa 10 cm lange Auflage (Sprossenschoner) zu schützen.

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Abb. 5

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Abb. 6

Die Sprossen-Holmverbindung ist auf festen Sitz zu prüfen.

Bei "klappbaren Haken" nach dem Abnehmen der Leiter die Funktionsfähigkeit des Hakens kontrollieren.

Alle Schrauben und Nieten auf Festigkeit überprüfen.

Schweißstellen auf Risse oder auffällige Mängel kontrollieren.

4.3.2 Prüfbefund

Die Leiter ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere

  • Schweißstellen keine Risse oder auffällige Mängel haben,

  • Bauteile weder Riss- noch Splitterbildung aufweisen,

  • sie keine Verwindungen oder Verbiegungen aufweist,

  • alle Schrauben und Nieten festen Sitz haben,

  • das Gefüge der Leiter und die Befestigungen der Sprossen unverändert fest sind,

  • die Sprossenbeläge bei Leichtmetallleitern vorhanden sind und keine Beschädigungen aufweisen,

  • Sprossenanker und Sicherungsdrähte bei Holzleitern unbeschädigt sind und festen Sitz haben,

  • der Haken keine Beschädigungen, Risse, Korrosionen und bleibende Formveränderungen aufweist,

  • am Klapphaken die Klappvorrichtung leicht gängig und funktionsfähig sowie

  • die Kennzeichnung vollständig ist (siehe Punkt 4.2).

Prüfnachweis führen.