TRD 604 Blatt 2 Anlage 1 - TR Dampfkessel 604 Blatt 2 Anlage 1

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Abschnitt 1 TRD 604 Blatt 2 Anlage 1 - Regelung von Brennstoff- und Luftmassenstrom, Feuerraumdruck (1)

1.1 Brennstoff- und Luftmassenstrom

Die Dampfkesselanlage ist mit einer leistungsabhängigen Feuerungsregelung auszurüsten, die folgende Größen verhältnisgleich selbsttätig regelt oder ein festes Verhältnis einstellt:

(1) Brennstoffmassenstrom.

(2) Luftmassenstrom.

1.2 Feuerraumdruck

Dampfkesselanlagen mit Unterdruck im Feuerraum sind mit einer selbsttätigen Regelung zur Beibehaltung eines Feuerraumunterdruckes auszurüsten.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)