DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie-Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Organisatorische Maßnahmen

  • Durch vorbeugende Instandhaltung, d. h. durch laufende Ermittlung von Schwachstellen im Materialfluss, von undichten Stellen und von Verschleißerscheinungen der Anlagen werden mögliche Staub-Emissionsquellen rechtzeitig erkannt und beseitigt. Dazu ist ein Wartungsplan aufzustellen, der die eingesetzten Absauganlagen mit erfasst.

  • Minimierung der Aufenthaltsdauer von Beschäftigten in den staubbelasteten Anlagenteilen der Aufbereitung. Für Arbeiten, die nicht notwendigerweise vor Ort durchgeführt werden müssen, sind fremd belüftete und gegebenenfalls klimatisierte Schaltwarten oder andere, räumlich getrennte Bereiche zu nutzen.

  • Möglichst schnelle Beseitigung von verschüttetem Material z. B. mit einem Staubsauger (mindestens Staubklasse M) bzw. Auffangen von herabfallendem Material. Aufnahme von verschüttetem feuchtem Material vor dem Abtrocknen.

  • Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches und der Verkehrswege mit Kehrsaugmaschinen mit Filterung der Prozessluft und/oder nass.

  • Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Vorgesetzten über die staubarme Verwendung von Rohstoffen und die staubarme Beseitigung von verschüttetem Material.