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Abschnitt 5.6 - 5.6 Elektrowerkzeuge

Vorzugsweise sollten nur handgeführte Elektrowerkzeuge der Schutzart IP 54 (staub- und spritzwassergeschützt) und der Schutzklasse II (schutzisoliert) eingesetzt werden.

Bei Arbeiten in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit dürfen handgeführte Elektrowerkzeuge nur unter Anwendung der Schutzmaßnahmen Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betrieben werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen die Mindestanforderungen der DGUV Information 203-005 erfüllen.