TRR 120 - TR Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen 120

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Abschnitt 6 TRR 120 - Berechnung (1)

6.1 Allgemeines

Rohre, Formteile, Armaturen und andere Komponenten für Rohrleitungen aus thermoplastischen Kunststoffen sind gegen Innendruck und Zusatzbeanspruchungen, soweit diese das Verhalten der Rohrleitungen wesentlich beeinflussen nach dem Stand der Technik zu berechnen.

Hierbei finden beispielsweise die DVS-Richtlinien 2205 und 2210 sowie die Bau- und Prüfgrundsätze des DIBt, soweit zutreffend, Anwendung.

Für die Berechnung von Formteilen finden die DIN EN 1452 Teil 1-5 und DIN 19533, soweit zutreffend, Anwendung.

Bei der Auslegung von Armaturen sind, soweit zutreffend, die DIN 3441, Teil 1 und die DIN 25800 Teil 115 zu beachten.

Für Verbindungen und Konstruktionen, für die keine ausreichenden Erfahrungen bei der Auslegung vorliegen, sind Bauteilversuche zum Nachweis der Eignung erforderlich.

6.2 Festlegung der Stützweiten und Elastizitätskontrolle

Die Festlegung der Stützweiten und die Elastizitätskontrolle erfolgen nach dem Stand der Technik für thermoplastische Rohrleitungen, z.B. DVS-Richtlinie 2210.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)