Abschnitt 2 - Zu § 1 Abs. 2:
Siehe hierzu
"Richtlinien für den Einsatz von Forschungstauchern" (ZH 1/540).
Forschungstaucher sind Taucher mit begrenzter Ausbildung, die nur wissenschaftliche Forschungsaufgaben unter Wasser durchführen.
Siehe hierzu
"Richtlinien für den Einsatz von Forschungstauchern" (ZH 1/540).
Forschungstaucher sind Taucher mit begrenzter Ausbildung, die nur wissenschaftliche Forschungsaufgaben unter Wasser durchführen.