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Abschnitt 2.2 BGI 5038 - 2.2 Räume für die fachpraktische Aus- und Weiterbildung

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  • Versorgungsleitungen für Gas und Elektrizität an Einrichtungsgegenständen sind gegen Abreißen gesichert - zum Beispiel fest mit dem Boden beziehungsweise der Wand verbunden.

  • Für den sicheren Transport von Geräten und Materialien sind möglichst kurze Transportwege ohne Stufen und Schwellen vorhanden.

  • An den Ausbildungsplätzen sind ausreichende Abstell- und Lagerflächen für Werkstücke und Arbeitsmaterialien vorhanden - Verkehrswege werden nicht zugestellt.

  • Arbeitsplätze können der Körpergröße der Teilnehmer/Auszubildenden angepasst werden - zum Beispiel höhenverstellbare Schraubstöcke, Sitzhilfen und Tische.

  • In den Räumen für die fachpraktische Aus- und Weiterbildung für spezielle Bildungsbereiche werden die spezifischen Anforderungen berücksichtigt. Checklisten nutzen - zum Beispiel zu den Themen Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Schweißen, Elektrounterricht, chemische Stoffe, biologische Stoffe, Maler- und Lackiererarbeiten, Küchenarbeiten.