Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - 3 Allgemeine Anforderungen

3.1

Tankstellen müssen nach den Bestimmungen dieser Regeln und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und anderer Rechtsvorschriften entsprechend beschaffen sein, betrieben und geprüft werden. Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Andere Rechtsvorschriften sind Vorschriften, die außer der vorliegenden Vorschrift ebenfalls Regelungen zu einem bestimmten Sachverhalt vorschreiben. Hauptsächlich handelt es sich dabei um (staatliche) Gesetze und Rechtsverordnungen. Der Zuständige (Verantwortliche) muß auch diese Vorschriften heranziehen und beachten.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind z.B. DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, die in Anhang 4 aufgeführt sind.

3.2

Die in diesen Regeln enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

3.3

Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrundeliegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.