TRGL 521 - TR Gashochdruckleitungen 521

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Abschnitt 1 TRGL 521 - Allgemeines (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Änderungen und Erweiterungen von sowie Arbeiten an Gashochdruckleitungen können die Rohrleitung, die Stationen und die Ausrüstung betreffen. Änderungen können sich ferner auf die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Fördermediums sowie auf die Betriebsweise (z.B. Druck, Temperatur) der Gashochdruckleitung beziehen.