TRAC 202 - TR Acetylenanlagen 202

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Abschnitt 6 TRAC 202 - Herstellung (1)

6.1 Für die Herstellung der Acetylenkühler, trockner und -reiniger sind die AD-Merkblätter der Reihe HP bzw. N zu beachten.

6.2 (1) Acetylenkühler, -trockner und -reiniger müssen an gut sichtbarer Stelle mit einem dauerhaften Fabrikschild versehen sein.

(2) Das Fabrikschild muß mit dem jeweiligen Apparat fest verbunden sein, z.B. durch Nieten oder Löten.

(3) Das Fabrikschild muß folgende Angaben enthalten:

Hersteller oder Herstellerzeichen Typenbezeichnung
Baujahr
Herstellnummer
höchstzulässiger Betriebsüberdruck
gegebenenfalls Bauartzulassungskennzeichen

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)