Abschnitt 5.1 - 5.1 Anschaffung von neuen Fahrzeughebebühnen
Bei der Neuanschaffung von Fahrzeughebebühnen muss der Werkstattbetreiber beachten, dass die Hebebühne über eine CE-Kennzeichnung verfügt und die EG-Konformitätserklärung sowie Betriebsanleitung in deutscher Sprache vorhanden ist (siehe auch Abschnitt 2).