TRG 762 - TR Druckgase 762

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Abschnitt 1 TRG 762 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese Richtlinie gilt

  1. 1.

    für das in § 14 DruckgasV vorgeschriebene Prüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) im Bauartzulassungsverfahren,

  2. 2.

    für das in Bauartzulassungen nach § 14 DruckgasV für Acetylen-Flaschen bestimmte Nachprüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln durch die BAM.

1.2 Es wird hingewiesen auf

  1. 1.

    TRG 311 Acetylen-Flaschen,

  2. 2.

    TRG 371 Acetylen-Flaschenbündel,

  3. 3.

    die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
    Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen (TRG 702).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)