Abschnitt 1 TRG 762 - Geltungsbereich (1)
1.1 Diese Richtlinie gilt
- 1.
für das in § 14 DruckgasV vorgeschriebene Prüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) im Bauartzulassungsverfahren,
- 2.
für das in Bauartzulassungen nach § 14 DruckgasV für Acetylen-Flaschen bestimmte Nachprüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln durch die BAM.
1.2 Es wird hingewiesen auf
- 1.
TRG 311 Acetylen-Flaschen,
- 2.
TRG 371 Acetylen-Flaschenbündel,
- 3.
die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen (TRG 702).