TRG 761 - TR Druckgase 761

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Abschnitt 1 TRG 761 - Geltungsbereich (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

1.1 Diese Richtlinie gilt für die im Bauartzulassungsverfahren nach § 22 DruckbehV vorgesehene Prüfung von

  1. 1.

    Druckgaskartuschen,

  2. 2.

    Halterungen und Entnahmeeinrichtungen für Druckgaskartuschen nach Ziffer 1.

1.2 Es wird hingewiesen auf

  1. 1.

    TRG 301 - Druckgaskartuschen, Halterungen und Entnahmeeinrichtungen,

  2. 2.

    TRG 701 - Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Druckgaskartuschen und ihrer Ausrüstung.