DGUV Regel 101-025 - Richtlinien für tragbare Heftgeräte

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Betriebsanleitung

4.2.1 Zu jedem Heftgerät muß eine Betriebsanleitung des Herstellers oder Einführers in deutscher Sprache vorhanden sein.

4.2.2 In der Betriebsanleitung müssen

  • Name und Anschrift des Herstellers oder Lieferers bzw. Einführers,

  • Typbezeichnung des Heftgerätes,

  • eine Schemazeichnung, aus der der Aufbau des Gerätes hervorgeht,

sowie Angaben über

  • die zu verwendenden Verbindungsmittel,

  • die sichere Handhabung,

  • das Verhalten bei Störungen,

  • die Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung),

  • den sachgemäßen Anschluß an den Energieträger

enthalten sein.

Siehe auch DIN 8418 "Technische Erzeugnisse; Angaben in Gebrauchsanleitungen und Betriebsanleitungen".