Abschnitt 4.2 - 4.2 Betriebsanleitung
4.2.1 Zu jedem Heftgerät muß eine Betriebsanleitung des Herstellers oder Einführers in deutscher Sprache vorhanden sein.
4.2.2 In der Betriebsanleitung müssen
Name und Anschrift des Herstellers oder Lieferers bzw. Einführers,
Typbezeichnung des Heftgerätes,
eine Schemazeichnung, aus der der Aufbau des Gerätes hervorgeht,
sowie Angaben über
die zu verwendenden Verbindungsmittel,
die sichere Handhabung,
das Verhalten bei Störungen,
die Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung),
den sachgemäßen Anschluß an den Energieträger
enthalten sein.
Siehe auch DIN 8418 "Technische Erzeugnisse; Angaben in Gebrauchsanleitungen und Betriebsanleitungen". |
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