Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.6 - 1.6 Sicherungsaufgaben

Personen, die Sicherungsaufgaben ausführen, zum Beispiel Sicherungs- und Warnposten, Absperrposten, Einweisende oder Brandposten, dürfen während dieses Einsatzes mit keinen anderen Tätigkeiten beschäftigt werden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, zuverlässig und mit ihren Aufgaben vertraut sein.