DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 24 - 24 Werkzeugeinbauraum-Absicherung von den Nicht-Bedienseiten

Da von den Nicht-Bedienseiten aus keine Beschickung oder Entnahme stattfindet, soll der Werkzeugeinbauraum von den Nicht-Bedienseiten (mindestens von der Rückseite bei Bedienung von der Vorderseite) ebenfalls gesichert sein (unabhängig von Stößel-Schließgeschwindigkeit und Betriebsart). Dazu kommen vorzugsweise trennende oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen in Betracht, Letztere nur zur Absicherung funktional sicherer Pressen.