DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Quittiertaster

Quittiertaster melden der Pressensteuerung bei hintertretbaren Schutzeinrichtungen das Verlassen des Gefahrenbereichs. Durch ihre Betätigung wird die Pressensteuerung in einen definierten Anfangszustand gebracht (rückgesetzt).

Damit man sich beim Quittieren vergewissern kann, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält, muss die Anbringung von Quittiertastern Einsehbarkeit des Gefahrbereichs gewährleisten. Das Einsehen des Gefahrenbereichs beim Quittieren ist unter Umständen lebensnotwendig für Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten. Damit sie ihren Zweck erfüllen, dürfen Quittiertaster aus dem Gefahrenbereich heraus nicht erreichbar sein.

Außerdem müssen Quittiertaster zur Unfallverhütung gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert und dürfen nicht durch Festsetzen manipulierbar sein.