TRD 401 - TR Dampfkessel 401

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9 TRD 401 - Regelung der Wasserzufuhr, Wassermangelsicherung (1)

9.1 Regler und Begrenzer für den Wasserstand oder die Wasserzufuhr müssen voneinander unabhängige Geber haben. Der Wasserstandbegrenzer muß spätestens bei Unterschreiten des niedrigsten Wasserstandes (NW) ansprechen. Die elektrischen Einrichtungen der Wassermangelsicherungen sowie gegebenenfalls diesen zugeordnete Hilfsstromkreise müssen der DIN 57116 entsprechen.

9.2 Die Verbindungsleitungen außenliegender Wasserstandregler und Wasserstandbegrenzer müssen Abschnitt 8.2 entsprechen. Die Absperreinrichtungen in den Verbindungsleitungen von Begrenzern dürfen nur in der geöffneten Stellung einen Betrieb der Beheizung ermöglichen (Verblockung). Die Bauart der Einrichtungen muß ihre Funktionsprüfung bei allen Betriebszuständen ermöglichen.

9.3 Dampferzeuger mit einer schnell regelbaren Beheizung. ausgenommen Wasserrohr-Dampferzeuger. müssen mit einem zuverlässigen (2) Wasserstandbegrenzer ausgerüstet sein. Bei nicht schnell regelbaren Beheizungen genügt eine Einrichtung. die auf Wassermangel aufmerksam macht. Die Bauart der Einrichtungen muß ihre Funktionsprüfung bei allen Betriebszuständen ermöglichen.

Bei Verwendung von Schwimmerwasserstandbegrenzern müssen das Speisewasser und das Kesselwasser den Anforderungen der TRD 611 für einen zulässigen Betriebsüberdruck >= 68 bar entsprechen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Der Nachweis gilt z. B. als erbracht. wenn die Einrichtung einer Bauteilprüfung unterzogen ist und ein Bauteilprüfzeichen erhalten hat. Hinweise auf die einschlägigen Anforderungen an die Geräte enthält TRD 001 Anlage 1